Wenn das Leiden bei einer Erkrankung lang und schmerzhaft ist, wählen manche Menschen den Freitod, indem sie nichts mehr essen und trinken. Dieser freiwillige Verzicht auf Ernährung und Flüssigkeiten führt dann in fünf bis sieben Tage zum Tod. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 steht fest: Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Es war ein wegweisendes Urteil, dass sich klar von der aktiven Sterbehilfe distanziert. Dort geht es um die Gabe tödlicher Substanzen, und die ist nach wie vor in Deutschland verboten. Das Urteil richtet sich daher an Menschen, die beispielsweise eine Tumorerkrankung haben und die letzte quälende Lebenszeit selbstbestimmt verkürzen wollen. Und hier gilt es sogar als unterlassene Hilfeleistung, würde ein Arzt diesen Menschen im Verlauf des Sterbens nicht begleiten.
Der Oberhausener Facharzt für Palliativmedizin und Innere Medizin Dr. Christof Emschermann führt durch das rund zweistündige Seminar. In dieser Zeit informiert er eine interessierte Öffentlichkeit darüber, wer diesen Verzicht begleiten sollte, welche Möglichkeiten den Ärzt:innen zur Verfügung stehen, spricht aber auch über die Wege eines Abbruchs. Zudem beantwortet er moralische wie ethische Fragen, ist Emschermann doch Mitglied der Ethikkommission der Universität Duisburg-Essen, an der er auch als Lehrbeauftragter tätig ist.
Emschermann berichtet auch darüber, wie viele Jahrhunderte es diesen mitunter als milder Suizid bezeichneten Freitod schon gibt. In Tibet ist es beinahe alltäglich, im alten Griechenland war es das auch, erst das Christentum hat diesen Weg in Schranken gewiesen, die bis heute wirken. „Dabei ist es doch etwas Gutes, dass man für sich eine derartig allumfassende Selbstbestimmtheit ohne massive Schmerzen und Qualen definieren kann, um dann beispielsweise im Fieber schlafend zu versterben“, erläutert der Mediziner, der im Rahmen seiner palliativen Arbeit regelmäßig mit solchen oder ähnlichen Themen konfrontiert ist.
Der Hospizleiter der Christliche Hospize Oberhausen gGmbH Paul Hüster ergänzt: „Die Hospizbewegung begleitet die gesellschaftlichen Veränderungen in diesem Kontext aufmerksam, zugleich sind die Träger und die Mitarbeitenden zwiespältig. Sie respektieren und beachten die Selbstbestimmung des Menschen und damit auch den möglichen Willen, frühzeitig aus dem Leben zu scheiden. Hospize sind aber für jene Menschen da, die am Lebensende und im Sterben begleitet werden möchten. Deshalb sind sie auch kein Ansprechstelle und kein Lebensort für die Suizidbeihilfe, begleiten aber die Nahrungseinstellung im Sterbeprozess und sprechen mit Gästen, Ärzt:innen, Zugehörigen und Pflegekräften über die palliative Sedierung und weitere Wege einer Leidensmilderung.“
Das rund zweistündige Seminar findet am 5.4.2023 von 18.00 bis 20.00 Uhr im Pallottihaus statt, Vikariestraße 2a, 46117 Oberhausen. Interessierte Bürger:innen haben ab sofort die Möglichkeit, sich zu dieser kostenfreien Veranstaltung anzumelden. Entweder über die Homepage der Hospiz- und Palliativakademie www.hospizakademie-oberhausen.de oder telefonisch unter 0208/635 934 33. Die Teilnahme ist auf 20 Personen begrenzt.
Kontakt für die Presse
Nicole Peters-Bokelmann - Leitung Hospiz- und Palliativakademie
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